Regierung der Kanarischen Inseln Zuschüsse für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Regierung der Kanarischen Inseln Zuschüsse für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

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El Gobierno de Canarias pone en marcha un reglamento para subvenciones en el sector (Canary Ports)

Die Regierung der Kanarischen Inseln legt eine Verordnung für Subventionen im Sektor (Kanarische Häfen) fest.

Die Regierung von Canarias Rat für Viehzucht, Landwirtschaft, Fischerei und Wasser hat die regulatorischen Grundlagen für die Erteilungskonzession genehmigt, um die zusätzlichen Kosten zu kompensieren, die den Betreibern bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse auf den Kanarischen Inseln entstehen, die im operationellen Programm des Europäischen Fischereifonds für Spanien enthalten sind, für den Programmzeitraum 2014-2020. Die neue Verordnung der Gemeinschaft enthält erstmals die Subventionen für den Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die den Betreibern der Fischerei, der Fischerei, der Verarbeitung und Vermarktung bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in den Regionen in äußerster Randlage entstehen, und bestimmt den jährlichen Betrag dieser Subventionen (POSEI-Fisheries) für jede dieser Regionen für den Zeitraum 2014-2020, der im Falle der Kanarischen Inseln für jedes der genannten Jahre 8,700.000 € beträgt. Es wird Gegenstand der Kostenausgleich für die Produktion, Produktion und den Anbau von Aquakulturerzeugnissen in Aquakulturbetrieben auf den Kanarischen Inseln sein, die Vermarktung von Erzeugnissen in Aquakulturbetrieben, die Herstellung und Vermarktung von Aquakulturerzeugnissen in Betrieben von Seetang auf den Kanarischen Inseln, die Vermarktung von Aquakulturerzeugnissen außerhalb der Kanarischen Inseln und den Verkauf von handwerklichen Erzeugnissen auf den Kanarischen Inseln und die Vermarktung von handwerklichen Fischereien. Die Vermarktung von Fischereierzeugnissen außerhalb der Kanarischen Inseln, die Verarbeitung von Fischerei- oder Aquakulturerzeugnissen aus den Kanarischen Inseln und die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen außerhalb der Kanarischen Inseln sind auch für frische und gefrorene Meere außerhalb der Kanarischen Inseln zugelassen.