
Das Landwirtschaftsministerium veröffentlicht die Aufforderung zur Beihilfe für Aquakulturpläne
Das Landwirtschaftsministerium veröffentlicht die Aufforderung zur Beihilfe für Aquakulturpläne

Ziel dieses Aufrufs des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors durch die Entwicklung von technischen, wissenschaftlichen und organisatorischen Kenntnissen in Aquakulturbetrieben zu stärken.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt hat im Amtsblatt Gazette die Aufforderung zur Forschungshilfe in den nationalen Aquakulturplänen in Höhe von 2.000.000 EUR veröffentlicht. Die Beihilfe kann von öffentlichen Forschungseinrichtungen, öffentlichen Universitäten, öffentlichen Instrumenten des autonomen öffentlichen Sektors gewährt werden, die FuE & I-Aktivitäten und von den Technologie- und Technologiezentren zur Unterstützung technologischer Innovation auf öffentlichem und staatlichem Niveau durchführen. Diese Einrichtungen müssen Cluster für die Entwicklung von Projekten einrichten, die eine starke Innovationskraft und ein gemeinsames Interesse haben müssen, mit einer maximalen Dauer von 2 Jahren. Als Projektanforderungen sollten die Projekte 2 oder mehr Einrichtungen verschiedener Autonomer Gemeinschaften umfassen und unter ihren Aktivitäten die Validierung oder Prüfung in einem oder mehreren Unternehmen des Produkts, der Ausrüstung, des Verfahrens, des technischen oder des Managementsystems oder der zu entwickelnden Organisation beinhalten. Diese Projekte werden sich mit folgenden Themen befassen: Umwelt, Lebenszyklus und neue Arten, Prozesse, Management- und Organisationssysteme sowie wirtschaftliche Aspekte der Produktion. Die Bewertung der Projekte wird eine Reihe von Prioritätskriterien berücksichtigen, so dass sie mit den strategischen Zielen des mehrjährigen Strategieplans für Aquakultur und des operationellen Programms des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Interesse des Sektors, der Anwendbarkeit der Projekte oder dem autonomen Interesse zusammenhängen. Die Beihilfe wird aus den Haushalten des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt finanziert, wobei der EMFF entsprechend den in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Grenzen einen Beitrag leistet. Anträge auf Beihilfen sind innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung des Ausschreibungsextrakts im Amtsblatt des Staates einzureichen.
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