Verordnung über staatliche Aktualisierungen im Fischerei- und Aquakultursektor

Verordnung über staatliche Aktualisierungen im Fischerei- und Aquakultursektor

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Incluyen las organizaciones de productores de la pesca y de la acuicultura (OPP), las asociaciones de organizaciones de productores de la pesca y de la acuicultura (AOP) y las organizaciones interprofesionales (OIP) Se contempla la estructura de las organizaciones profesionales y se determinan las diferentes modalidades en que se encuadran, así como la normativa que regula la concesión o retirada de su reconocimiento

Das gesetzliche Update umfasst Fischerei- und Aquakulturproduzentenorganisationen (OPP), Verbände der Fischerei- und Aquakulturproduzentenorganisationen (AOP) und interprofessionelle Organisationen (IPO)
Sie umfasst die Struktur professioneller Organisationen und legt die verschiedenen Modalitäten fest, in denen sie abgedeckt sind, sowie die Regeln für die Erteilung oder den Widerruf der Anerkennung.

Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt ein königliches Erlaß zur Änderung der geltenden Vorschriften über die Regelung von Berufsorganisationen im Fischerei- und Aquakultursektor angenommen. Die neue Verordnung steht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, das in der Verordnung vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse festgelegt ist, die für die Regelung des Funktionierens von Berufsorganisationen zuständig ist.

Der Königliche Erlass legt die Grundregeln fest, um ein höheres Maß an Assoziation zu erreichen, das dazu beitragen wird, die Wettbewerbsfähigkeit und Professionalität des Sektors zu verbessern und die soziale, wirtschaftliche und ökologische Rentabilität seiner Tätigkeiten zu fördern. Zu den Berufsorganisationen im Fischereisektor gehören Fischerei- und Aquakulturerzeugerorganisationen (OPP), Verbände der Fischerei- und Aquakulturerzeugerorganisationen (AOP) und interprofessionelle Organisationen (IPO).

Diese Organisationen sind als Wirtschaftssektor definiert, der alle Tätigkeiten für die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- oder Aquakulturerzeugnissen umfasst, deren Rolle und ihre Handlungsinstrumente durch die neue GMO gestärkt wurden. Die neue Regel sieht einerseits die Struktur professioneller Organisationen vor und bestimmt die verschiedenen Formen, in denen sie abgedeckt sind, sowie die Regeln für die Erteilung oder den Widerruf der Anerkennung.

Sie enthält auch wichtige Aspekte zur Regulierung der von Berufsorganisationen geplanten Maßnahmen, wie Fristen für die Einreichung und Verfahren, sowie die Entwicklung von Produktions- und Marketingplänen und deren Jahresberichte, die Verwaltung des Lagermechanismus oder die Anwendung von Normenerweiterungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt wird den Berufsorganisationen und den verschiedenen Verwaltungen eine gemeinsame Computeranwendung zur Verfügung stellen, die das effektive Funktionieren der Erzeugerorganisationen und ihrer Verbände ermöglicht. Es sei darauf hingewiesen, dass Berufsorganisationen gemäß der Verordnung der Gemeinschaft über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds finanzielle Unterstützung für die Durchführung bestimmter Maßnahmen erhalten können.