
La Gallega de Vela verurteilt die Föderation von Castilla y León für Malpraktika
La Gallega de Vela verurteilt die Föderation von Castilla y León für Malpraktika

Die Leoness-Instanz erfasst Galizier mit reduzierten Kosten und eingeschränkter Lizenz in ihren Werbeaktivitäten... die Inland Water Federation würde gegen ihre Ziele verstoßen, wie im Gesetz über Sport in Spanien festgelegt.
Die Royal Galician Federation of Vela hat eine Beschwerde beim Ausschuss der Sportdisziplin der Königlichen spanischen Föderation von Vela gegen die Föderation von Vela de Castilla y León für "Malpraktik" bei der Nichteinhaltung der nationalen Lizenz- und Make-up-Verordnung eingereicht, die in ihrer Interpretation der genannten Verordnung den Beklagten macht, um Tochtergesellschaften zu gewinnen, für die sie eine größere Anzahl von Subventionen erhält.
Die galicische Einheit behauptet, dass die Leoness Galizische Athleten wegen der geringeren Kosten ihrer Sportlizenz gefangen nimmt, nur für eine wirtschaftliche Angelegenheit, weil die geographische Lage der Beklagten begrenzt die Handlungen und Aktionsveranstaltungen dieser Sportart, nur für leichte Segeln als die Praxis der schweren Segeln oder Kreuzfahrt ist völlig unmöglich, wenn es seinen Hauptverein, die Noisy de León, in den inneren Gewässern des Pantano de Luna Reservo gefunden.
Nach umfangreichen Kontrollen, die der Galizier am Dienstag, den 21. Januar, die Intervention dieser Beschwerde zu dem, was sie für ein "schweres Verbrechen" halten, die gegen die Ziele eines autonomen Verbandes nach dem Gesetz über Sport, die auf der Förderung und Entwicklung des Sports in seinem Gebiet und eine Verletzung von Artikel 11.5 der Licensing Regulation von der spanischen Königlichen Föderation von Vela,
Im klaren Betrügerei der oben genannten Regel, die Föderation des Segelns von Castilla y León, um den Mangel an Registrierung und die direkte Verbindung des Sportlers mit der Praxis des Segelns in dieser autonomen Gemeinschaft zu vermeiden, in Übereinstimmung mit dem Nautischen Segelclub von León, gewährt den Titel "Sportpartner" des besagten nautischen Vereins, dass die Sportler ihre Lizenz durch ihren Verband ausgeben, um in dieser Weise zu machen,
Darüber hinaus ermöglicht die Ausstellung von Lizenzen an Sportler außerhalb der autonomen Gemeinde Castilla y León und die anschließende Aufnahme in die Wahlkreise des Verbandes Menschen, die keinen Zusammenhang mit der Sporttätigkeit in dieser Gemeinschaft haben, an den Wahlen des Bundes teilzunehmen. Dieses Verhalten hebt neben der Verletzung der in der Verordnung über die Lizenzen festgelegten Grundsätze schwerwiegende Anzeichen von Wahlbetrug hervor, da die Menschen, die in Kastilien und León nicht praktizieren, die Wahlergebnisse der Föderation beeinflussen könnten.
In einer anderen Reihenfolge sind die Finanzierung der Autonomen Föderationen durch die verschiedenen Raten immer mit der Anzahl der Sportlizenzen verbunden, die jede Föderation hat, sowie die ihrer Promotionsaktivitäten, die im Falle der eine von Castilla y León besteht und nicht existieren, ein großer Prozentsatz der Sportverbände aus anderen Gemeinden, die keinen Zusammenhang mit dem Segeln in Castilla y León haben.
Aus diesem Grund ersucht die Königliche Galizische Föderation von Vela den Disziplinarausschuss der Königlichen spanischen Föderation von Vela, Disziplinarverfahren gegen die Föderation von Castilla y León einzuleiten.
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