Die spanischen Freizeit-nautischen Segel mit einer festen Richtung in Richtung normal

Die spanischen Freizeit-nautischen Segel mit einer festen Richtung in Richtung normal

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El Turismo Náutico, ligado a la práctica de la navegación de recreo, emerge como una de las opciones de ocio más seguro para este verano 2020

Wassertourismus, verbunden mit der Praxis der Erholungsnavigation, tritt als eine der sichersten Freizeitmöglichkeiten für diesen Sommer 2020

Am ersten Juni ist der Orden SND / 487 / 2020 in der BOE veröffentlicht worden, die die in den Phasen II und III der Verzögerung geltenden Vorschriften enthält und die Kontinuität der Reaktion gibt, dass die Generaldirektion der Merchant Marine auf den Ansatz von ANEN gemacht hat, um die Praxis der Freizeit- oder Sportnavigation, schrittweise, von Phase 0 des Regierungsplans für den Übergang zu einer neuen Normalität.

Nach dem neuen Orden SND / 487 / 2020 werden die folgenden Neuentwicklungen in Bezug auf die vorherige, am 9. Mai veröffentlicht:

FASE II oder Zwischenprodukt gilt für die Gebiete der Provinz oder Gebietsbezugseinheit, die die Phase I überschritten haben, sowie im Gebietsgebiet jeder der Inseln der Autonomen Gemeinschaften der Illes Balears - mit Ausnahme der Gebiete, auf denen der Fortschritt in Phase III vereinbart oder erweitert wird - und der Kanarischen Inseln:

  • Navigation und andere nautische Freizeitaktivitäten einer privaten Natur: Alle Personen in der gleichen Provinz, Insel oder autonomen Stadt, in der das Schiff gebunden ist, dürfen Freizeitnavigation genießen. Alle nautischen Freizeitaktivitäten sind inbegriffen, ohne Einschränkungen, die nicht allgemein gelten, wie z.B. die territoriale Natur und die Annahme vorbeugender Gesundheitsmaßnahmen.

Die Besatzung an Bord wird auf 75 % der Personen ausgedehnt, die auf den Bescheinigungen des Schiffes zugelassen sind, es sei denn, sie sind Personen, die im selben Haus wohnen, in dem Fall, dass die 100 %ige Besatzung erreicht werden kann. In jedem Fall darf die Zahl der Personen an Bord des Schiffes 10 nicht überschreiten.

Bei nautischen Motorrädern darf nur eine Person an Bord sie besetzen, ausgenommen Personen, die im selben Haus wohnen, wobei sie die vom Hersteller desselben zugelassenen Stellen nicht überschreiten dürfen.

  • Nautische Charter: Personen in der gleichen Provinz, Insel oder autonome Stadt, in der sich die Mietfirmen befinden, können mieten, einschließlich in nautischen Leasing, Freizeitboote, nautischen Motorrädern und Freizeit-nautischen Geräten. Die gleichen Einschränkungen gelten für die maximale Anzahl von Personen an Bord von Schiffen und Seemotorrädern, die in dieser Phase die private Navigation steuern.
  • Navigationspraktiken für die Gewinnung von Freizeittiteln, die die Nutzung von Schiffen erfordern: Alle an Bord befindlichen Personen müssen in der gleichen Provinz, Insel oder autonomen Stadt sein, in der das Schiff gebunden ist. Die Besatzung darf 75 % der in den Bescheinigungen des Schiffes zugelassenen Personen nicht überschreiten, ohne in jedem Fall die Zahl der in Artikel 15.8 des Königlichen Erlasses 875 / 2014 vom 10. Oktober genannten Studenten überschreiten zu können, die die nautischen Abschlüsse für die Regierung der Freizeitschiffe regelt.
  • In allen vorstehenden Fällen ist die Navigation auf die angrenzenden Gewässer der Gebiete der Provinz, der Insel oder der Gebietsbezugseinheit beschränkt, sofern die in den jeweiligen Zeugnissen, Dokumenten oder Titeln der Freizeitschiffe und -schiffe, der Seemotorräder und der nautischen Freizeiteinrichtungen sowie deren Personen, die sie regieren, nicht überschritten werden.

Der neue SND / 487 / 2020 bezieht sich in seinem Artikel 4 auch auf den Transport von Passagieren und bestimmt, dass in den Gebieten, die sich in Phase II bewegen, Schiffe und Schiffe, die in den Transport von Passagieren, außer Kreuzfahrt-Passagierschiffen, Segeln und fair in den benachbarten Gewässern dieser Gebiete. In der Autonomen Gemeinschaft von Illes Balears darf die Besatzung für diese Art von Schiffen 50 % der Höchstzahl der Passagiere auf seinen Bescheinigungen nicht überschreiten.

FASE III: Wassererholungstätigkeiten sind bereits zugelassen, ohne Einschränkungen, die nicht allgemein gelten, wie z.B. die geographischen und die Annahme vorbeugender Gesundheitsmaßnahmen.