
Die BOE veröffentlicht die Aktualisierung der Maßnahmen des Freizeitnautik durch die Covid-19
Die BOE veröffentlicht die Aktualisierung der Maßnahmen des Freizeitnautik durch die Covid-19
Der Orden TMA / 419 / 2020 vom 18. Mai, der die Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Bewirtschaftung der Seeschifffahrt während des Alarmzustands für die Verwaltung der Gesundheitskrise durch den Kovid-19 aktualisiert, wurde im Amtsblatt des Staates und in der Umsetzung des Plans für die Abschöpfung der außerordentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie veröffentlicht, der vom Rat der Ministervereinbarung vom 28. April 2020 angenommen wurde.
In Artikel 3 Absatz 2 sind insbesondere die geltenden Beschränkungen für den Bereich der Erholungsnautik festgelegt:
Aktualisierung bestehender Restriktionen auf dem Gebiet der Erholung
Ausländische Schiffe oder Freizeitschiffe, die ihren Hafen in Spanien nicht haben, dürfen keinen spanischen Hafen betreten. Außer diesen Restriktionsschiffen und Schiffen mit nur professioneller Besatzung an Bord. Artikel 4 des Auftrags lautet:
ANHANG Die Übertragung von Schiffen, Schiffen oder Freizeiteinrichtungen auf Werften, Border, Reparaturwerkstätten oder dergleichen zur Instandhaltung oder Reparatur oder zum Verkauf zwischen den verschiedenen Provinzen, Inseln oder territorialen Referenzeinheiten gemäß Artikel 3 des Königlichen Erlasses 514 / 2020 vom 8. Mai erfolgt wie folgt:
(a) Die Übertragung der Schiffe erfolgt durch das Personal, das an das Unternehmen oder die von diesem Unternehmen zugelassene und eingestellte Besatzung und ohne Passagiere an Bord abgestellt wird.
(b) Bevor die Übertragung erfolgt, wird über den elektronischen Hauptsitz des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und Urbane Agenda eine verantwortungsvolle Erklärung vorgelegt, in der der betreffende Seemann der zu leistenden Übertragung informiert wird, ohne dass eine Genehmigung der Verwaltung dazu erwartet werden muss. Die Erklärung muss vom vom vom Unternehmen abgewiesenen oder angeheuerten Meister abgegeben werden.
(c) Zu jeder Zeit werden die Protokolle und Verfahren, die von den autonomen Gemeinschaften ausgestellt worden sind, in deren Häfen sie Zugang haben sollen, eingehalten.
(d) Die geltenden Vorschriften für die Freigabe und Registrierung von Schiffen, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden Navigationserlaubnis für nicht registrierte Schiffe, werden eingehalten.
2. Im Gebiet der Provinz, der Insel oder der territorialen Referenzeinheit, in der sie unter dem Demarkationsplan in Phase 0 oder in Vorbereitung auf die Verzögerung, die Übertragung von Schiffen, Schiffen oder Freizeiteinrichtungen auf Werften, Border, Reparaturwerkstätten oder dergleichen für Wartungs- oder Reparaturarbeiten gehalten werden, kann es von seinem Eigentümer durchgeführt werden, sofern die Übertragung innerhalb der Gemeindezeit erfolgt, in der sie wohnt. Vor dem Transfer, unabhängig davon, ob das Schiff, das Schiff oder das Artefakt zur Liste 6 oder 7 gehört oder ob es unter dem Sonderregime registriert ist, oder wenn es Ausländer sind, die ihren Hafen in Spanien haben, legt der Eigentümer über den elektronischen Sitz des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und Urban Agenda eine verantwortliche Erklärung vor, in der er den zuständigen Seemann über die zu leistende Übertragung informiert, ohne dass eine Genehmigung von der Verwaltung dazu erwartet werden muss.
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