
Durchführungsbestimmungen für die Hilfe für Frauen Athleten werden im BOE veröffentlicht
Durchführungsbestimmungen für die Hilfe für Frauen Athleten werden im BOE veröffentlicht
Im offiziellen Staatsblatt vom Mittwoch, 20. März, wurde der Auszug aus der Entschließung des Vorsitzes des Hohen Rates für Sport veröffentlicht, der im Jahr 2019 Hilfe für Frauen Athleten fordert. Ab Donnerstag, 21. März, wird die Frist für die Einreichung von Anträgen bis zum nächsten 10. April geöffnet (15 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung).
Als Neuheit können in diesem Jahr Anträge nur von Telematik durch das elektronische Hauptquartier des höheren Rates für Sport eingereicht werden, und Anträge sind nicht auf Papier oder in einem anderen Register gestattet. Alle Dokumentationen und Modelle sind im elektronischen Headquarter-Prozess erhältlich:
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